wehrhafte demokratie

das thema handy und gewalt wurde in meiner klasse durch auffällige "geheimistuerei" von schülern auffällig.

nachfolgendes schema soll den verlauf an unserer schule verdeutlichen:

 

 

 

Wahrnehmung von Fehlverhalten

 

  Schüler: Kein Erklärungsnotstand

Lehrer/E „unterstellter Informationsnotstand“

  Problematisierung

 

  Spurensuche  /  Durchforstung des Handys

 

  „Elternvorladung“

 

Elterngespräch:

Einsicht:

Fassungslosigkeit           

Uneinsichtigkeit:

Argumentation: Geliehenes Handy

 

                                                                Hinweis: religiöses Fehlverhalten

 

                                      Konsequenzen  besprechen

                                                                                 

                                        Nachhaltigkeit

 

                                           Chefinfo.

 

Lehrerkonferenz             Sensibilisierung der Kollegen         Problematisierung

 

Verweis ins  BLK- Projekt:

                                     

                                               Arbeitsgruppe    Eltern Lehrer Schüler

                                     

                                               Erweiterung der Problematik auf:

 

Nächster Vorfall:

 

Rücksprache Polizei

 

Schulleiterbschluss:

 

 

Darstellung der Problematik

auf der Schulhomepage

 
                                               NEUE  MEDIEN:            Computer ,  Internet, 

                  

                                               Lehrerkonferenz

 

 

 

 

 

 


Ergebnis:

                                     

                            Erweiterung unseres Schulprogramms und

unserer Schulordnung

 

 

Veröffentlichung der Schulleitung auf der Schulhomepage:

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wehrhafte Demokratie

In politischem Zusammenhang spricht man von der Bundesrepublik Deutschland als einer „wehrhaften Demokratie“, wenn es um die Abwehr von Gefahren des politischen Extremismus, wie etwa des mörderischen Terrorismus der RAF in den 1970-er und 80-er Jahren, dem heutigen gewalttätigen Rechtsextremismus oder dem islamisch maskierten fundamentalistischen Terror. Der Ausdruck „wehrhafte Demokratie“ besagt dabei, dass unter Beibehaltung rechtsstaatlicher Grundsätze die Organe der Bundesrepublik diese Gewalttaten konsequent bekämpfen, die Straftaten aufklären und die Täter ihrer gerechten Strafe zuführen.

Unsere Schule nimmt seit Februar 2005 an dem bundesweiten Projekt „Demokratie lernen & leben“ teil, ist also in gewissem Sinne eine Modell-Demokratie im Kleinen. Jetzt wird die ROS herausgefordert, sich als „wehrhafte Demokratie“ zu beweisen: Es geht um frauenverachtende Pornografie und menschenverachtende Gewalt-Videos auf den Handys unserer Schüler und ihre Verbreitung. Hier ist die „Regierung“ der Schule, also die Schulleitung gefordert, mit allen ihr zur Verfügung stehenden, rechtstaatlichen Mitteln die Gefahren, die von dieser Seuche ausgehen, abzuwehren.

Zwei Fälle an unserer Schule

Schon am Ende des vergangenen Schuljahres wurde durch einen Lehrer auf dem Handy eines Schülers ein Video entdeckt, das eine Vergewaltigung einer Frau durch mehrere Männer zeigte. Der Junge wollte angeblich nicht wissen, wie dieses Video auf sein Handy „geraten“ sei, eine Schutzbehauptung, denn die Übertragung dieser Daten von Handy zu Handy erfolgt meist mit der Bluetooth-Technologie, die die Anmeldung auf den Handys, den Austausch von Passwörtern verlangt und nur über kurze Funkdistanzen in Sichtweite möglich ist.

Der Lehrer bestellte die Eltern, übergab das Handy und führte im Beisein des Schülers ein intensives pädagogisches Gespräch.

Nach diesem Vorfall setzten wir eine Arbeitsgruppe Lehrer-Eltern-Schüler ein, die eine Aufklärungsveranstaltung für die Eltern und Schüler mit Experten organisieren soll.

Noch bevor diese Arbeitsgruppe konkret werden konnte, ereignete sich am Montag, 27.03.06 ein zweiter Vorfall. Wieder ging es um entsetzliche und schockierende pornografische und Gewalt verherrlichende Videos auf einem Schülerhandy, die zufällig von einer Lehrerin entdeckt wurden.

Zeitgleich gab und gibt es Berichte in überregionalen Tageszeitungen (WR vom 28.03.06, Süddt. Zeitung vom 29.03.06) und in Fernsehmagazinen (SAT 1 Akte 06, RTL stern-tv), die das Überhandnehmen dieser Handy-Seuche dramatisch schildern.

Der Besitz und die Weitergabe sind strafbare Handlungen

Den meisten Schülern ist nicht bewusst, dass es sich beim Besitz und der Weitergabe pornografischer und/oder Gewalt verherrlichender Produkte um Straftaten handelt, die im Strafgesetzbuch im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und im Jugendschutzgesetz mit erheblichen Strafen bewehrt sind.

So ist im § 184 StGB die Verbreitung pornografischer Schriften (Bilder, Filme, Videos) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bewehrt. Im § 131 ist die gewaltverherrlichende Darstellung in Schrift Ton und Bild mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bewehrt.

Im Jugendschutzgesetz ist in den §§ 7,1 ist das Verbot der Weitergabe solcher Produkte ausgesprochen, im § 8 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) werden diese Videos als besonders schwer gefährdende Produkte definiert.

Es sind zu 95 Prozent die Jungen, die als Täter auffallen

Der Jugend-Kriminologe Christian Pfeiffer (ehem. Innenminister in Niedersachsen) hat in seinen Studien mehrfach belegt, dass in ähnlichen Zusammenhängen (Gewalt-Computerspiele) fast nur Jungen auffällig werden. Es gibt dafür auch Erklärungen: Mutproben, die die Jungen früherer Generationen durchführten, sind heute nicht mehr möglich, ebenfalls nicht mehr der Reiz selbst erlebter Abenteuer.

Die Erfahrungen, Risiken einzugehen, „Grenzen zu überschreiten“ und dabei die eigenen Ängste auszutesten und zu überwinden sind wichtige entwicklungspsychologische Schritte der männlichen Sozialisation.

Sie sind in unserer reglementierten, hochtechnologisierten Welt für Jungen nicht mehr möglich; also suchen sie sich „Ersatz-Abenteuer“ in den neuen Medien. Wenn Eltern den Medienkonsum ihrer Jungen nicht kontrollieren und steuern, so kommt es zur „Medienverwahrlosung“: Horrorfilme, Gewalt-Computerspiele (Ego-Shooter), harte Pornografie und „snuff-videos“ werden zum selbstverständlichen täglichen Medienkonsum, das natürliche Schamgefühl und das Unrechtsbewusstsein schwindet bei manchen Jungen mehr und mehr. Hinzu kommt schließlich, dass der Besitz und die Weitergabe solcher Videos die Position des Jungen in der eigenen Clique stärkt (wer solche Videos auf seinem Handy hat, der traut sich was, der kann die Neugier der anderen pubertierenden Jungen befriedigen).

Unser vereinbartes Handyverbot hat sich bisher bewährt

In unserer aktuellen Hausordnung, die Teil der Schulvereinbarung ist, steht:


4. Auf dem Schulgelände benutzen wir keine Handys.

Die konkrete Regelung ist klar und einfach: Wenn Handys zwischen den Stunden und in den Pausen benutzt werden, werden sie für eine Woche eingezogen, wenn sie im Unterricht benutzt werden oder durch Klingeln stören , werden sie für 14 Tage eingezogen. Jeweils am Ende der Frist werden sie ohne Weiteres zurück gegeben.

An diese Regelung wird ausdrücklich erinnert, weil sie sich bewährt hat. Sie verhindert Störungen des Unterrichts und des Schulbetriebes. Und sie wird von Schülerinnen und Schülern weitestgehend akzeptiert

Neu ist:

Schüler, denen das Handy abgenommen wurde, müssen bei der Rückgabe zeigen, dass ihr Handy „sauber“ ist

Auf diese Weise wollen wir erstens das Risiko für Jungen erhöhen, mit solchen Videos auf ihrem Handy erwischt zu werden. Wir erhoffen uns davon die präventive Wirkung, dass erst gar keine strafbaren Videos aufs Handy geladen werden.

Zweitens sorgt diese Maßnahme dafür, dass die große Mehrzahl der Schüler, deren Handys sauber sind, von dem allgemeinen Verdacht strafbarer Handlungen befreit sind und dass das Vertrauen in die Schülerschaft insgesamt gestärkt wird.

Drittens kann der Schüler seine persönlichen Daten (Adressen, Telefonnummern usw.) beim Vorzeigen schützen. Er braucht sie nicht zu zeigen, lediglich die Dateien auf entsprechenden Speichermedien muss er offen legen.

Sollten dabei aber bei Einzelnen solche strafbaren Bilder und Videos gefunden werden, so wird die Schulleitung konsequent handeln:

Je nach den Umständen des Einzelfalls wird das Handy als Beweismittel eingezogen, und nur den Eltern ausgehändigt. In schweren Fällen (wenn der Verdacht auf Weitergabe besteht) wird das Handy der Polizei, Kommissariat 11 übergeben und Anzeige erstattet, wenn der Schüler strafmündig ist (ab 14 Jahre).

Außerdem wird in jedem Fall eine Lehrerkonferenz einberufen, die über eine Ordnungsmaßnahme nach § 53 Schulgesetz beraten wird. Weil es sich bei diesen menschenverachtenden Gewalt-Videos und ihre Verbreitung um eine so erhebliche Störung des Schulfriedens handelt (nur vergleichbar mit Drogenkonsum und –handel oder schwerer Gewaltanwendung), kann als Ordnungsmaßnahme die Entlassung von der Schule beschlossen werden.

Eltern, schaut nach, was eure Kinder tun!

Wir als demokratische Schulgemeinschaft werden diese „Medienseuche“ sicherlich in den Griff bekommen, wenn wir in dieser Sache an einem Strang ziehen, wie wir das in so vielen anderen Bereichen bereits erfolgreich tun. Deshalb unsere Bitte an alle Eltern:

Schaut nach, was eure Kinder tun, was sie fernsehen, welche Computerspiele sie spielen und was sie auf ihren Handys speichern!

 

Lassen Sie sich von Ihren Kindern erklären, wie die modernen Technologien funktionieren, zeigen Sie Interesse an dem, was Ihre Kinder auf diesem Sektor des modernen Lebens bereits beherrschen, was sie weder im Elternhaus noch in der Schule gelernt haben. (und das ist oft viel mehr, als wir Erwachsenen ahnen). Durch Ihr Interesse bestätigen Sie Ihr Kind, sie loben und stärken es: die beste Vorsorge gegen diese Medien-Dreckflut!

Dr. Eckart Greifenstein,
Schulleiter

 

 

Anschreiben an die Eltern:

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 das Handyverbot an unserer Schule hat sich bewährt und wird nicht mehr diskutiert, denn  jeder höfliche Mensch weiß, dass auch die handybenutzung in Krankenhäusern, Kirchen, Moscheen, Konferenzen und Konzerten untersagt ist. Diesbezüglich möchten wir die positive Elternrolle gestärkt wissen.

Eltern, schaut nach, was eure Kinder tun!

…..was sie fernsehen, welche Computerspiele sie spielen und was sie auf ihren Computern  und ihren Handys speichern!

So sind bisher in drei Fällen auf Handys unserer Schüler frauenverachtende sowie andere Pornografie und menschenverachtende Gewalt-Videos  gefunden worden, die die Schüler auch wiederum anderen Schülern gezeigt haben. Auch die Eltern der Kinder hatten dies ihren Kindern nicht zugetraut!!!

Diese Vorfälle wurden in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen. Danach wurde von der Schulkonferenz folgender Beschluss gefasst:

“Wenn Handys zwischen den Stunden und in den Pausen benutzt werden, werden sie für eine Woche eingezogen, wenn sie im Unterricht benutzt werden oder durch Klingeln stören , werden sie für 14 Tage eingezogen. Jeweils am Ende der Frist werden sie ohne Weiteres zurückgegeben.“
Schüler, denen das Handy abgenommen wurde, müssen bei der Abgabe des Handys nachweisen, dass ihr Handy „sauber“ ist. Bei begründeten Verdachtsmomenten muss das Handy freigeschaltet bleiben, damit es von einem Lehrer oder ggf. von  der Polizei auf mögliche verbotene Videoszenen  und Bilder durchforstet werden kann.
Sollten sich
Pornografie und menschenverachtende Gewalt-Videos  oder widerrechtlich aufgenommene Film/bildersequenzen gefunden werden , wird das Handy als Beweismittel eingezogen, und nur den Eltern nach einem pädagogischen Gespräch ausgehändigt. In schweren Fällen (Z.B. wenn der Verdacht auf Weitergabe besteht) wird das Handy der Polizei, Kommissariat 11 übergeben und Anzeige erstattet, wenn der Schüler strafmündig ist (ab 14 Jahre).
Ist der Schüler/IN strafmündig oder nicht, greift in jedem Fall ( je nach Verstoß) das Stufenprogramm, möglich sind ebenfalls neben einem strengen Verweis der Ausschluss vom Unterricht und die Anordnung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder  therapeutische Auflagen.

Des Weiteren sei auf die Ausführungen von Dr. Greifenstein auf der Schulhomepage verwiesen!

Unsere Schulvereinbarung ist um folgende Punkte erweitert worden!

1.) Grundsätze des Zusammenlebens an unserer Schule 

  •  Gewaltlosigkeit 

Dazu gehört auch, dass Handys frei von jeglichen gewaltverherrlichenden und pornografischen Darstellungen sind.

2.) Rechte und Pflichten unserer Schulgemeinschaft 

2.2 Verpflichtungen von Schülern, Lehrern und Eltern / Erziehungs- berechtigten

 Schülerinnen und Schüler: 

Ich verpflichte mich, 

  • Mein Handy auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu lassen.

Eltern / Erziehungsberechtigte: 

Ich verpflichte mich, 

  • Mein Kind nicht während der Schulzeit anzurufen, sondern alle Telefonate über das Sekretariat zu tätigen.

.................................................................................................................

 

Elternerklärung

 

Hiermit bestätige ich die Ergänzungen unseres Schulprogramms zu kennen
und erneure hiermit meine elterliche Verpflichtung.

 

Ich bin Elternteil der Schülerin/des Schülers ..............................

Klasse .............                                

.........................................                         .........................................
Ort, Datum                                                       Unterschrift der Erzeihungsberechtigte

 

Unsere Schule nimmt an dem Projekt   "Demokratie in Schule"  ( http://www.blk-demokratie.de/  )  teil , sodass wir folgenden Antrag an die SchuKo gestellt haben :

 

In den BLK-Stunden

der Klasse 6 soll das Thema Handy in Zusammenhang mit der Verbraucherberatungsstelle und dem von dieser Org. zur Verfügung  gestelltem
Material Besprochen werden.
Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • Ausgewählte Kosten und Kostenfallen (klingeltöne,SMS,0900,Abos. Etc.)
  • Gesundheitsaspekte / Elektromagnetische Belastung
  • Handy-Etikette

In den Klassen 7 soll das Thema

  • Pornografie und menschenverachtende Gewalt-Videos 
  • Widerrechtlich aufgenommene Filmsequenzen/ Bilder von Mitschülern

und deren  strafrechtliche Konsequenzen thematisiert werden.

Für die  Klassen  8 sollen Sicherheitsregeln für das Internet an Hand des Buches

Im Chat war er doch so nett

besprochen werden.  

 

In anderen Schule wäre dies in einem gesonderten Projekt oder z.T. in SV-Stunden oder im Politikunterricht durchführbar.

 

 

 

 Da wir die Problematik des Internet und hier besonders den Chat nicht unterschätzen wollen,

hat unsere Arbeitsgruppe dieses Thema  für Klasse 8 - zweites HJ. für BLK-std. vorgeschlagen.

Dieses Thema muss ebenfalls mit äusserster Sensibilität und möglichst im Teamteaching

durchgeführt werden und zwar in geschlechtsspezifischer Gruppenarbeit, da unsere

wir der Meinung sind, dass Mädchen und Jungen in getrennten Arbeitsgruppen eher öffnen.

 

 

 

 

 

 

arbeitsmaterial / sachdienliche hinweise:

 

 

t-mobile Hotline                                   08003388776        von 8.00  bis  20.00

 

        MMS - kann von Seiten des Anbieters gesperrt werden.

        Gegen Bluetooth und Infrarotempfang ist jeder machtlos.

        Empfehlung  (- auch von t-mobile­­_seite ) : 

 

  • Keine bluetoothfähigen Handys in Kinderhand
  • KONTROLLE ( möglichst täglich )

 

 

Verbraucherzentrale                                    www.verbraucherzentrale-nrw.de

„Handyführerschein für Kids“  

 

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz    02210921392-0

www.nrw.jugendschutz.de

Veröffentlichung

Gewalt auf Handys                        Sebastian Gutknecht

Die Broschüre ist ab sofort bei der AJS erhältlich. Ein Exemplar kostet 1,00 Euro (bei 1 - 4 Exemplaren Briefmarken beifügen). Bei Abnahme ab 5 Exemplare erhalten Sie 10% Rabatt, ab 10 Ex. 15%, ab 25 Ex. 20%, ab 50 Ex. 25%, ab 100 Ex. 30% Rabatt!

 

Chatproblematik

 Arbeitsmaterial:

  • Sicher surfen                              Sicherheitsregeln für Kinder im Internet

 Arbeitsmaterial aus der k.l.a.r.-Reihe steht zur Verfügung

 

 

Weitere interessante Internetseiten:

Unterrichtsmaterial für schroedel-abonnenten:

http://www.schroedel.de/schroedel_aktuell/aktualitaetenservice_abonnements_schulen.xtp

 

Nutzungstippps, Anregungen, Risiken, Probleme, rechtl. Tipps:

http://www.handysektor.de/index.php