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wehrhafte demokratie das thema handy und gewalt wurde in meiner klasse durch auffällige "geheimistuerei" von schülern auffällig. nachfolgendes schema soll den verlauf an unserer schule verdeutlichen:
Wahrnehmung von Fehlverhalten
Problematisierung
Spurensuche /
Durchforstung des Handys
„Elternvorladung“ Elterngespräch:
Hinweis: religiöses Fehlverhalten
Konsequenzen besprechen
Nachhaltigkeit
Chefinfo.
Lehrerkonferenz
Sensibilisierung der Kollegen
Problematisierung Verweis
ins BLK- Projekt:
Arbeitsgruppe Eltern Lehrer Schüler
Erweiterung der Problematik auf:
Nächster Vorfall: Rücksprache Polizei Schulleiterbschluss: Darstellung der Problematik auf der Schulhomepage
Lehrerkonferenz
Ergebnis:
Erweiterung unseres Schulprogramms und unserer
Schulordnung Veröffentlichung
der Schulleitung auf der Schulhomepage: Liebe
Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, In politischem Zusammenhang spricht man von
der Bundesrepublik Deutschland als einer „wehrhaften Demokratie“, wenn es um
die Abwehr von Gefahren des politischen Extremismus, wie etwa des mörderischen
Terrorismus der RAF in den 1970-er und 80-er Jahren, dem heutigen gewalttätigen
Rechtsextremismus oder dem islamisch maskierten fundamentalistischen Terror. Der
Ausdruck „wehrhafte Demokratie“ besagt dabei, dass unter Beibehaltung
rechtsstaatlicher Grundsätze die Organe der Bundesrepublik diese Gewalttaten
konsequent bekämpfen, die Straftaten aufklären und die Täter ihrer gerechten
Strafe zuführen. Unsere Schule nimmt seit Februar 2005 an dem
bundesweiten Projekt „Demokratie lernen & leben“ teil, ist also in
gewissem Sinne eine Modell-Demokratie im Kleinen. Jetzt wird die ROS
herausgefordert, sich als „wehrhafte Demokratie“ zu beweisen: Es geht um frauenverachtende
Pornografie und menschenverachtende Gewalt-Videos auf den Handys unserer Schüler
und ihre Verbreitung. Hier ist die „Regierung“ der Schule, also die
Schulleitung gefordert, mit allen ihr zur Verfügung stehenden, rechtstaatlichen
Mitteln die Gefahren, die von dieser Seuche ausgehen, abzuwehren. Schon
am Ende des vergangenen Schuljahres wurde durch einen Lehrer auf dem Handy eines
Schülers ein Video entdeckt, das eine Vergewaltigung einer Frau durch mehrere Männer
zeigte. Der Junge wollte angeblich nicht wissen, wie dieses Video auf sein Handy
„geraten“ sei, eine Schutzbehauptung, denn die Übertragung dieser Daten von
Handy zu Handy erfolgt meist mit der Bluetooth-Technologie, die die Anmeldung
auf den Handys, den Austausch von Passwörtern verlangt und nur über kurze
Funkdistanzen in Sichtweite möglich ist. Der
Lehrer bestellte die Eltern, übergab das Handy und führte im Beisein des Schülers
ein intensives pädagogisches Gespräch. Nach
diesem Vorfall setzten wir eine Arbeitsgruppe Lehrer-Eltern-Schüler ein, die
eine Aufklärungsveranstaltung für die Eltern und Schüler mit Experten
organisieren soll. Noch
bevor diese Arbeitsgruppe konkret werden konnte, ereignete sich am Montag,
27.03.06 ein zweiter Vorfall. Wieder ging es um entsetzliche und schockierende
pornografische und Gewalt verherrlichende Videos auf einem Schülerhandy, die
zufällig von einer Lehrerin entdeckt wurden. Zeitgleich
gab und gibt es Berichte in überregionalen Tageszeitungen (WR vom 28.03.06, Süddt.
Zeitung vom 29.03.06) und in Fernsehmagazinen (SAT 1 Akte 06, RTL stern-tv), die
das Überhandnehmen dieser Handy-Seuche dramatisch schildern. Den
meisten Schülern ist nicht bewusst, dass es sich beim Besitz und der Weitergabe
pornografischer und/oder Gewalt verherrlichender Produkte um Straftaten handelt,
die im Strafgesetzbuch im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften und im Jugendschutzgesetz mit erheblichen Strafen bewehrt sind. So
ist im § 184 StGB die Verbreitung pornografischer Schriften (Bilder, Filme,
Videos) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bewehrt. Im § 131 ist die
gewaltverherrlichende Darstellung in Schrift Ton und Bild mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr bewehrt. Im
Jugendschutzgesetz ist in den §§ 7,1 ist das Verbot der Weitergabe solcher
Produkte ausgesprochen, im § 8 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften (GjS) werden diese Videos als besonders schwer gefährdende Produkte
definiert. Der
Jugend-Kriminologe Christian Pfeiffer (ehem. Innenminister in Niedersachsen) hat
in seinen Studien mehrfach belegt, dass in ähnlichen Zusammenhängen
(Gewalt-Computerspiele) fast nur Jungen auffällig werden. Es gibt dafür auch
Erklärungen: Mutproben, die die Jungen früherer Generationen durchführten,
sind heute nicht mehr möglich, ebenfalls nicht mehr der Reiz selbst erlebter
Abenteuer. Die
Erfahrungen, Risiken einzugehen, „Grenzen zu überschreiten“ und dabei die
eigenen Ängste auszutesten und zu überwinden sind wichtige
entwicklungspsychologische Schritte der männlichen Sozialisation. Sie
sind in unserer reglementierten, hochtechnologisierten Welt für Jungen nicht
mehr möglich; also suchen sie sich „Ersatz-Abenteuer“ in den neuen Medien.
Wenn Eltern den Medienkonsum ihrer Jungen nicht kontrollieren und steuern, so
kommt es zur „Medienverwahrlosung“:
Horrorfilme, Gewalt-Computerspiele (Ego-Shooter), harte Pornografie und „snuff-videos“
werden zum selbstverständlichen täglichen Medienkonsum, das natürliche
Schamgefühl und das Unrechtsbewusstsein schwindet bei manchen Jungen mehr und
mehr. Hinzu kommt schließlich, dass der Besitz und die Weitergabe solcher
Videos die Position des Jungen in der eigenen Clique stärkt (wer solche Videos
auf seinem Handy hat, der traut sich was, der kann die Neugier der anderen
pubertierenden Jungen befriedigen). In
unserer aktuellen Hausordnung, die Teil der Schulvereinbarung ist, steht: Die
konkrete Regelung ist klar und einfach: Wenn Handys zwischen den Stunden und in
den Pausen benutzt werden, werden sie für eine Woche eingezogen, wenn sie im
Unterricht benutzt werden oder durch Klingeln stören , werden sie für 14 Tage
eingezogen. Jeweils am Ende der Frist werden sie ohne Weiteres zurück gegeben. An
diese Regelung wird ausdrücklich erinnert, weil sie sich bewährt hat. Sie
verhindert Störungen des Unterrichts und des Schulbetriebes. Und sie wird von
Schülerinnen und Schülern weitestgehend akzeptiert Auf
diese Weise wollen wir erstens das Risiko für Jungen erhöhen, mit solchen
Videos auf ihrem Handy erwischt zu werden. Wir erhoffen uns davon die präventive
Wirkung, dass erst gar keine strafbaren Videos aufs Handy geladen werden. Zweitens
sorgt diese Maßnahme dafür, dass die große Mehrzahl der Schüler, deren
Handys sauber sind, von dem allgemeinen Verdacht strafbarer Handlungen befreit
sind und dass das Vertrauen in die Schülerschaft insgesamt gestärkt wird. Drittens
kann der Schüler seine persönlichen Daten (Adressen, Telefonnummern usw.) beim
Vorzeigen schützen. Er braucht sie nicht zu zeigen, lediglich die Dateien auf
entsprechenden Speichermedien muss er offen legen. Sollten
dabei aber bei Einzelnen solche strafbaren Bilder und Videos gefunden werden, so
wird die Schulleitung konsequent handeln: Je
nach den Umständen des Einzelfalls wird das Handy als Beweismittel eingezogen,
und nur den Eltern ausgehändigt. In schweren Fällen (wenn der Verdacht auf
Weitergabe besteht) wird das Handy der Polizei, Kommissariat 11 übergeben und
Anzeige erstattet, wenn der Schüler strafmündig ist (ab 14 Jahre). Außerdem
wird in jedem Fall eine Lehrerkonferenz einberufen, die über eine Ordnungsmaßnahme
nach § 53 Schulgesetz beraten wird. Weil es sich bei diesen
menschenverachtenden Gewalt-Videos und ihre Verbreitung um eine so erhebliche Störung
des Schulfriedens handelt (nur vergleichbar mit Drogenkonsum und –handel oder
schwerer Gewaltanwendung), kann als Ordnungsmaßnahme die Entlassung von der
Schule beschlossen werden. Wir
als demokratische Schulgemeinschaft werden diese „Medienseuche“ sicherlich
in den Griff bekommen, wenn wir in dieser Sache an einem Strang ziehen, wie wir
das in so vielen anderen Bereichen bereits erfolgreich tun. Deshalb unsere Bitte
an alle Eltern: Schaut
nach, was eure Kinder tun, was sie fernsehen, welche Computerspiele sie spielen
und was sie auf ihren Handys speichern! Lassen
Sie sich von Ihren Kindern erklären, wie die modernen Technologien
funktionieren, zeigen Sie Interesse an dem, was Ihre Kinder auf diesem Sektor
des modernen Lebens bereits beherrschen, was sie weder im Elternhaus noch in der
Schule gelernt haben. (und das ist oft viel mehr, als wir Erwachsenen ahnen).
Durch Ihr Interesse bestätigen Sie Ihr Kind, sie loben und stärken es: die
beste Vorsorge gegen diese Medien-Dreckflut! Anschreiben an die Eltern: Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, das Handyverbot an unserer Schule hat sich bewährt
und wird nicht mehr diskutiert, denn jeder
höfliche Mensch weiß, dass auch die handybenutzung in Krankenhäusern,
Kirchen, Moscheen, Konferenzen und Konzerten untersagt ist. Diesbezüglich möchten
wir die positive Elternrolle gestärkt wissen. …..was
sie fernsehen, welche Computerspiele sie spielen und was sie auf ihren Computern
und ihren Handys speichern! So sind bisher in drei Fällen auf Handys unserer
Schüler frauenverachtende sowie andere Pornografie und menschenverachtende
Gewalt-Videos gefunden worden, die
die Schüler auch wiederum anderen Schülern gezeigt haben. Auch die Eltern der
Kinder hatten dies ihren Kindern nicht zugetraut!!! Diese
Vorfälle wurden in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen. Danach
wurde von der Schulkonferenz folgender Beschluss gefasst: Unsere Schulvereinbarung ist um folgende
Punkte erweitert worden! 1.) Grundsätze des Zusammenlebens an
unserer Schule Dazu gehört auch, dass Handys frei von jeglichen gewaltverherrlichenden
und pornografischen Darstellungen sind. 2.) Rechte und Pflichten
unserer Schulgemeinschaft 2.2 Verpflichtungen von Schülern,
Lehrern und Eltern / Erziehungs- berechtigten Schülerinnen und Schüler: Ich verpflichte mich, Eltern / Erziehungsberechtigte: Ich verpflichte mich, ................................................................................................................. Elternerklärung Hiermit bestätige
ich die Ergänzungen unseres Schulprogramms zu kennen Ich bin Elternteil
der Schülerin/des Schülers .............................. Klasse
.............
.........................................
......................................... Unsere
Schule nimmt an dem Projekt "Demokratie in Schule" (
http://www.blk-demokratie.de/
) teil , sodass wir folgenden Antrag an die SchuKo gestellt haben : In
den BLK-Stunden der
Klasse 6 soll das Thema Handy in Zusammenhang mit der
Verbraucherberatungsstelle und dem von dieser Org. zur Verfügung
gestelltem In
den Klassen 7 soll das Thema und
deren strafrechtliche Konsequenzen
thematisiert werden. Für
die Klassen
8 sollen Sicherheitsregeln für das Internet an Hand des Buches In
anderen Schule wäre dies in einem gesonderten Projekt oder z.T. in SV-Stunden
oder im Politikunterricht durchführbar. Da
wir die Problematik des Internet und hier besonders den Chat nicht
unterschätzen wollen, hat
unsere Arbeitsgruppe dieses Thema für Klasse 8 - zweites HJ. für BLK-std.
vorgeschlagen. Dieses
Thema muss ebenfalls mit äusserster Sensibilität und möglichst im
Teamteaching durchgeführt
werden und zwar in geschlechtsspezifischer Gruppenarbeit, da unsere wir
der Meinung sind, dass Mädchen und Jungen in getrennten Arbeitsgruppen eher
öffnen. arbeitsmaterial / sachdienliche hinweise: t-mobile Hotline
08003388776
von 8.00 bis 20.00 MMS - kann von Seiten
des Anbieters gesperrt werden. Gegen Bluetooth und
Infrarotempfang ist jeder machtlos. Empfehlung
(- auch von t-mobile_seite ) : Verbraucherzentrale
www.verbraucherzentrale-nrw.de „Handyführerschein für Kids“ Veröffentlichung Gewalt auf Handys
Sebastian Gutknecht Die Broschüre ist ab sofort bei der AJS erhältlich. Ein
Exemplar kostet 1,00 Euro (bei 1 - 4 Exemplaren Briefmarken beifügen). Bei
Abnahme ab 5 Exemplare erhalten Sie 10% Rabatt, ab 10 Ex. 15%, ab 25 Ex. 20%, ab
50 Ex. 25%, ab 100 Ex. 30% Rabatt! Arbeitsmaterial: Arbeitsmaterial aus der k.l.a.r.-Reihe steht zur Verfügung Weitere interessante Internetseiten: Unterrichtsmaterial für schroedel-abonnenten: http://www.schroedel.de/schroedel_aktuell/aktualitaetenservice_abonnements_schulen.xtp Nutzungstippps, Anregungen, Risiken, Probleme, rechtl.
Tipps: http://www.handysektor.de/index.php |