Radfahren in Gruppen

Miteinander richtig verhalten

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Wenn wir  eine Radtour mit mehreren Personen planen, sollten Sie vorab einige Dinge beachten.

Vor der Tour:
Es fängt schon mit der Planung an. Zuerst müssen Sie einen Partner suchen, die zu Dir passt. Dann wählen  wir eine Route aus und halten geeignetes Kartenmaterial und eventuell Informationsmaterial bereit. Das Ziel sollte vorab feststehen. Skizzen mit der Route, die Zieladresse und Notfallnummern sollten an alle Teilnehmer verteilt werden - für den Fall, dass jemand zurückbleibt.

Mögliche Gefahren während der Tour sollten besprochen und Verantwortlichkeiten in der Gruppe festgelegt werden.
Pausenstationen sind wichtig.
Die Fahrräder müssen vorab auf Verkehrssicherheit und korrekte Einstellungen geprüft werden. Denkt an Fahrrad-Werkzeug und Flickzeug sowie an ein kleines Erste-Hilfe-Päckchen. Bitten Sie jemanden aus der Gruppe, der Kenntnisse von Reparaturen hat, diesen Part zu übernehmen.

Fahrradhelm ist Pflicht!!!   

Fahrradhandschuhe und Fahrradkleidung solltet ihr möglichst am Körper haben!!

Und nicht vergessen: Tauscht vor Start untereinander die Handynummern aus!

Während der Tour:
Radfahrer müssen normalerweise hintereinander fahren. Gruppen ab 15 Personen dürfen jedoch einen so genannten "geschlossenen Verband" bilden, bei dem jeweils zwei Radler nebeneinander fahren. Dieser muss nach außen hin erkennbar sein, das heißt, dass der Abstand zu den Vorausfahrenden nicht zu groß sein darf.

Das Wichtigste, was man beim Radfahren in Gruppen beachten muss, ist immer genügend Abstand zu seinen Mitradelnden und zur Fahrbahnkante zu halten, um Unfälle zu vermeiden. Wenn man leicht versetzt fährt, kann man eher erkennen, was vor einem passiert.
Warne bei Bremsungen Deine Mitfahrer bzw. Hinterleute.

Deutliche Signale beim Abbiegen und Anhalten verringern Unfälle. Deshalb solltes Du durch Handzeichen in die neue Richtung oder durch Hochhalten des Armes bei Stopp oder auch durch Zuruf ihre Mitfahrenden warnen. Zeichen müssen vorher jedoch in der Gruppe abgesprochen werden.
Bei einer Radtour in einer Gruppe muss stets mit Unerwartetem gerechnet werden. Sei deshalb immer bremsbereit und fahre nie freihändig.

Überholt werden sollte nur in Ausnahmefällen und dann sehr vorsichtig. Wichtig ist hierbei, dass zuerst durch einen Blick über die linke Schulter geprüft wird, ob jemand gefährdet oder behindert wird. Dann erst wird nach deutlicher Zeichengebung überholt. Letzteres ist ganz wichtig: Klingel oder mach Dich sich anderweitig bemerkbar, bevor Du einen Vorausfahrenden überholen und achte auf ausreichenden Seitenabstand. Das OLG Hamm hat nämlich in einem Urteil entschieden, dass dies zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Überholen gehört. Ein Radfahrer, der dies unterlassen hatte, wodurch sich eine Mitradelnde dermaßen erschrak und stürzte, wurde zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 U 105/03).

Sollte es trotzdem zu unglücklichen Vorfällen kommen - ein Erste-Hilfe-Päckchen haben wir ja dabei, oder?

Beim Kreuzen einer stark befahrenen Straße ist eigentlich jeder für sich selbst verantwortlich! Jeder entscheidet für sich, wann er die Straße überquert.
Wir auf Klassenfahrtstour befolgen strikt die Anweisungen des Lehrers!

Springt eine Ampel von grün auf rot um, dürfen Radfahrer im Gruppenverband trotzdem weiterfahren. Hier gilt besondere Vorsicht!

Des Weiteren solltest Du stets Rücksicht auf Ihre Mitfahrenden nehmen. Wir machen genügend Pausen und bestimmen  ein "Schlusslicht", das darauf achtet, dass niemand verloren geht. (meist ein Lerher/in).

Nach der Tour:
Um Muskelkater vorzubeugen, empfiehlt es sich, Lockerungsübungen zu machen.

 

Allgemeine Vorschriften und Tipps

Wichtige Verhaltensregeln

Hier finden Sie Vorschriften und Tipps zum allgemeinen Verhalten von Fahrradfahrern im Straßenverkehr.

Folgenden Aspekten sollten Sie besondere Beachtung schenken:

1. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, das heißt, dass sie möglichst weit rechts fahren müssen. Bei mehreren Fahrstreifen dürfen Radfahrer nur den rechten benutzen.

2. Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Bei mindestens 15 Personen dürfen Radfahrer im "geschlossenen Verband", also zu zweit nebeneinander fahren. Allerdings muss dieser erkennbar sein, das heißt, dass die Abstände zum Vorausfahrenden nicht zu groß sein dürfen.

3. Das Befahren des Gehweges ist grundsätzlich nur Kindern bis zum Alter von 10 Jahren erlaubt. Kinder im Alter von bis zu 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, mit 9 oder 10 Jahren ist es ihnen freigestellt. Fußgänger haben immer Vorrang. Durch ein Zusatzschild "Radfahrer frei" kann der Gehweg jedoch für alle Radfahrer freigegeben werden.

4. Radfahrer müssen einen durch Schilder für Fahrradfahrer gekennzeichneten Weg benutzen. Benutzungspflichtige Radwege sind durch die Verkehrszeichen "Radweg" (Z 237), "gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Z 240) oder durch "getrennter Rad- und Fußweg" (Z 241) gekennzeichnet. Bei dem gemeinsamen Rad- und Fußweg muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden. (Siehe hierzu auch den Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite).
Ist ein Radweg auf der rechten Seite nicht durch Verkehrszeichen ausgeschildert, darf der Radweg benutzt werden, muss aber nicht.  Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nur befahren werden, wenn er auch in dieser Richtung durch eines der oben genannten Verkehrszeichen beschildert ist.
Straßen dürfen von Radfahrern in Ausnahmesituationen befahren werden, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg zum Beispiel zugeschneit oder zugeparkt ist.

5. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Fahrradfahrer die Straße benutzen. Der rechte Seitenstreifen darf, muss aber nicht benutzt werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und niemand behindert wird.

6. Durch ein Schild gekennzeichnete Fahrradstraßen (Z 244) dürfen nur von Radfahrern benutzt werden. Das Verbot für andere Verkehrsteilnehmer kann durch ein Zusatzschild aufgehoben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)

7. Der rechte Seitenstreifen darf nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn kein Radweg vorhanden ist und Fußgänger nicht behindert werden.

8. Bei einem Schutzstreifen handelt es sich nicht um einen Radweg, sondern um eine Markierung am rechten Fahrbahnrand (unterbrochene Linie). Radfahrer müssen diesen Schutzstreifen benutzen. (Das ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot: Punkt 1).
Andere Fahrzeuge dürfen diese Markierung nur "bei Bedarf" überfahrfen, z. B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr oder auf Grund von Hindernissen. Radfahrer dürfen dabei jedoch nicht gefährdet werden.

9. Mit dem Fahrrad darf, wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch, nur links überholt werden. Einzuhalten ist ein ausreichender Seitenabstand von mindestens 1,50 m zwischen Kfz und Rad. Rechts überholt werden darf nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange steht und genug Platz zum Überholen vorhanden ist.

10. Das Abbiegen muss deutlich mit Handzeichen angekündigt werden. Vor dem Rechtsabbiegen muss man sich möglichst weit rechts einordnen. Beim Linksabbiegen muss man sich zur Fahrbahnmitte einordnen oder man überquert die Kreuzung vom Fahrbahnrand aus und biegt dann erst ab. Abbiegespuren für Fahrräder müssen von ihnen genutzt werden.

11. Für Fahrradfahrer gelten die Ampeln der Autos, es sei denn, es gibt spezielle Radfahrerampeln mit einem Fahrradsymbol. Wenn ein Radweg über eine Fußgängerampel führt, ist dieser Vorschrift zu leisten.

12. Einbahnstraßen (Z 220 und Z 267) können für Radfahrer durch ein Zusatzschild in beide Richtungen freigegeben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)

13. Das Benutzen eines Mobiltelefons während des Radfahrens kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Besser ist es deshalb, kurz am Wegesrand anzuhalten. Vieltelefonierer können auch eine Freisprechanlage am Rad anbringen.

14. Bei Alkoholisierung kann sich der Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar machen.

15. Ein Fahrrad muss immer verkehrstauglich ausgestattet sein. Fehlendes Licht bei Dunkelheit kann mit Geldbuße geahndet werden. Zur Verkehrstauglichkeit gehören funktionierende Lampen vorne und hinten, weiße Reflektoren vorn und rote hinten, zwei gelbe Reflektoren in den Speichen eines jeden Rades und zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.

16. Im Dunkeln oder in der Herbst- und Winterzeit ist funktionelle Kleidung mit Reflektorstreifen ratsam.

17. Schutzbrillen verhindern Reizungen, Austrocknung und Entzündungen der Bindehaut, die durch Wind verursacht werden können. Außerdem wird durch das Tragen verhindert, dass Insekten ins Auge fliegen.

18. Empfehlenswert ist das Tragen eines Helmes zur eigenen Sicherheit.

19. Fahrradhandschuhe schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hautabschürfungen bei Stürzen

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